Stand: 01. Januar 2023
Mietbedingungen
1. Vermietung für private und gewerbliche Veranstaltungen
Die „Alte Werkstatt“ kann für private sowie auch für betriebliche oder öffentliche Veranstaltungen angemietet werden. Keinesfalls stellen wir den Raum Facebook-Parties o.ä. zur Verfügung. Sollte dies dem Vermieter erst nach Vertragsabschluss bekannt werden, führt dies zur sofortigen Stornierung der Buchung und der Mietvertrag verliert umgehend seine Gültigkeit. Die bereits geleistete Anzahlung wird in diesem Fall nicht mehr erstattet.
Wir treten hier nur als Vermieter der Räumlichkeiten, und nicht als Veranstalter auf um eventuell benötigte Genehmigungen und anfallende Kosten (z. B. GEMA, Ordnungsamt) muss sich der Mieter/Veranstalter selbst kümmern.
Gesetzliche Vorschriften (z.B. Jugendschutzgesetz) sind einzuhalten.
2. Verpflegung
Speisen und Getränke können vom Mieter selbst mitgebracht, oder über einen beauftragten Partyservice angeliefert werden. Von uns wird keine Bewirtung angeboten.
3. Nichtraucherschutz
In den gesamten Räumlichkeiten besteht Rauchverbot. Rauchen ist im Freien, nur vor dem straßenseitigen Eingang möglich. Wir müssen für den Fall, dass das Rauchverbot nicht eingehalten wurde, den Raum mit einem Luftreiniger reinigen lassen. Diese Kosten, sowie einen eventuellen Mietausfall für die Dauer der Reinigung stellen wir dem Mieter in Rechnung.
4. Gästezahl
Der Veranstaltungsraum ist – je nach Sitzordnung – für Veranstaltungen bis 120 Personen geeignet.
5. Mietvertrag, Kaution und Übergabe
Für 24-Stunden-Mietvertrag:
Die Kaution (€ 200,00, bzw. bei 18-25-jährigen € 400,00) ist vorab bei Schlüsselübergabe auf Wunsch des Vermieters in bar zu bezahlen bzw. zu hinterlegen. Liegen bei Rückgabe keine Beanstandungen vor, wird die Kaution in bar ausgezahlt.
Die Räumlichkeiten sind erst nach Vertragsabschluss und hinterlegter Kaution verbindlich gebucht.
Für stundenweise Dauermietung:
Bei Abschluss des Mietvertrages ist die vereinbarte Kaution zu hinterlegen, sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des Unterzeichners vorzulegen. Die Räumlichkeiten sind erst nach Vertragsabschluss und Zahlung der vereinbarten Kaution verbindlich gebucht.
6. Stornokosten
Für 24-Stunden-Mietvertrag:
Für Stornierung der bereits gebuchten Location fallen folgende Stornokosten an:
- Bis 2 Wochen vor Mietbeginn 30% des Buchungsbetrages
- Bis 1 Woche vor Mietbeginn 50% des Buchungsbetrages
- Zu einem noch späteren Zeitpunkt wird der komplette Betrag fällig, da eine so kurzfristige Wiedervermietung nicht möglich ist.
Für stundenweise Dauervermietung:
- Bis 4 Wochen vor Mietbeginn entstehen keine Kosten
- Bis 2 Wochen vor Mietbeginn 30% des Buchungsbetrages
- Bis 1 Woche vor Mietbeginn 50% des Buchungsbetrages
7. Reinigung und Müllentsorgung
Der angefallene Müll muss vom Mieter mitgenommen und selbst entsorgt werden.
Die Reinigung des Raumes übernimmt der Mieter. Falls zum Zeitpunkt der Rückgabe des Veranstaltungsraumes an den Vermieter die Reinigungsarbeiten nicht vollständig abgeschlossen sind, fällt automatisch eine Reinigungspauschale von € 250,00 an. Diese Pauschale beruht auf der Annahme einer üblichen Verschmutzung nach Benützung der Räume. Bei unüblichen, stark verschmutzten Räumen (z. B. WC-Anlagen) wird der Mehraufwand zusätzlich berechnet.
Bei Rückgabe ist darauf zu achten, dass alle Fußböden trocken sind. Kurz vorher gewischte und noch feuchte Böden können nicht abgenommen werden.
8. Lärmbelästigung
Unser Partyraum befindet sich im Gewerbegebiet. Allerdings bitten wir Sie auf die Bewohner der Nachbarhäuser Rücksicht zu nehmen. Ab 22:00 Uhr ist bzgl. der Musik auf eine angemessene Lautstärke zu achten. Des Weiteren bitten wir auch beim Verlassen der Location oder bei einem Aufenthalt vor dem Haus (z. B. beim Rauchen) um Rücksicht.
Anzeigen, Beschwerden oder Polizeieinsätze wegen Lärmbelästigung und Ruhestörung gehen zu vollen Lasten des Mieters.
Um einer Überschreitung der Lautstärke vorzubeugen, ist ein Schallpegelmessgerät eingebaut. Dieses zeichnet über den gesamten Veranstaltungszeitraum die Lautstärke vor der Haupteingangstür auf.
Wichtig: Sollte das Messgerät sowie die Musikanlage in irgendeiner Weise manipuliert werden, wird in jedem Fall die komplette Kaution einbehalten.
Es sind mehrere Sicherheitsmerkmale an dem Gerät angebracht, bei dessen Beschädigung ein Fremdeingriff nachgewiesen werden kann. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, stichprobenartige Kontrollen – auch während eines Partybetriebes durchzuführen, bzw. durchführen zu lassen.
9. Musikanlage
Die Musikanlage darf nur mit unseren eingebauten Geräten betrieben werden – welche nicht für einen „Disko-Betrieb“ oder ähnliches ausgelegt sind. Bei Zuwiderhandlung wird in jedem Fall die komplette Kaution einbehalten.
10. Kaution
Es ist die angegebene Kaution bei Schlüsselübergabe zu hinterlegen. Die Kaution wird frühestens drei Werktage nach Ende der Party zurückbezahlt, wenn keine Beschwerden wegen Lärmbelästigung, Vandalismus usw. von den Nachbarn oder der Polizei an uns herangetragen werden. Sollten bei der Rücknahme Mängel oder Schäden festgestellt werden, kann die Kaution erst nach Vorliegen der Reparaturrechnung der Fremdfirma abgerechnet werden.
Der Vermieter behält sich vor; gegebenenfalls auf die Anwesenheit eines Sicherheitsdienstes während des Partybetriebes zu bestehen. Dies liegt im Ermessen des Vermieters und wird selbstverständlich vor Vertragsunterzeichnung festgelegt.
11. Videoüberwachung
Aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen wird der Eingangsbereich auf der Straßenseite, sowie der Außenbereich beim Notausgang videoüberwacht.
12. Haftung
Der Mieter verpflichtet sich dem Vermieter sämtliche Schäden, die während der Nutzung entstehen, sowie alle Folgeschäden zu melden und zu ersetzen. Die Haftung nach den allgemeinen Gesetzen bleibt hiervon unberührt. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
13. Sonstiges
Der Vermieter haftet nicht für Schäden und Verluste des Mieters durch höhere Gewalt, bei Storno des Vertrags, durch Nichteinhaltung der Vertragsregeln oder unverschuldetem Ausfall von Raum, Anlagen oder Inventar.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Eine Abweichung hiervon bedarf ebenfalls der Schriftform.
Für den Fall, dass einzelne Teile dieses Vertrags rechtsunwirksam sein sollten, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird in eine gesetzlich zulässige umgedeutet, so wie es dem Sinn und Zweck des Vertrags entspricht.
